Privacy Policy

Version 1.0 / Letzte Änderungen: 16. Februar 2021

Diese Website https://tietalent.com (im Folgenden als Webseite bezeichnet) wird von TieTalent SA und seinen Tochtergesellschaften veröffentlicht und betrieben (TieTalent), ein Schweizer Unternehmen mit Sitz in Chemin du Closel 5, 1020 Renens. TieTalent GmbH, ein deutsches Unternehmen mit Sitz in der Heilbronner Str. 150 70191 Stuttgart Deutschland, sowie TieTalent Barcelona SL, ein spanisches Unternehmen mit Sitz in Av. De Francesc Cambó 17 08003 Barcelona, Spanien, ist eine Tochtergesellschaft der TieTalent SA.

E-Mail-Adresse: info@tietalent.com

Telefon: +41 (0) 78 226 07 07
  1. Allgemein

    1. Definitionen. Im Allgemeinen haben Begriffe, die in diesen Bedingungen mit einem Grossbuchstaben beginnen, die Bedeutung, die Ihnen laut Punkt 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder, in deren Ermangelung, den vorliegenden Bedingungen zukommt.
    2. Bezug zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorliegenden Bedingungen für das Empfehlungsprogrammsprogramm gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren zu den Vertragsunterlagen gehörenden Dokumenten. Bei Abweichungen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den vorliegenden Bedingungen für das Empfehlungsprogrammsprogramm haben Letztere Vorrang.
  2. Gegenstand

    1. TieTalent bietet Nutzern die Möglichkeit, sich am Programm zur Empfehlungsprogramm neuer Kandidaten zu beteiligen.
    2. TieTalent wants to remunerate Users who have put TieTalent into contact with a Candidate (the “Facilitator”), (as specified in Clause 4 in the present Terms and conditions applicable to the referral programme) when the User’s activity has directly led to the Candidate brought into contact with TieTalent by the Facilitator (the facilitated Candidate) concluding an Employment Contract (as defined in the Terms and Conditions applicable to linking up Candidates and Employers) with an Employer.
    3. Die vorliegenden Bedingungen sollen die Beziehung zwischen TieTalent und dem Beisteuernden regeln.
  3. Leistungen des Beisteuernden

    1. Hinweis auf die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses mit einem Kandidaten. Der Beisteuernde kann TieTalent mit neuen Nutzern in Kontakt bringen, indem er das entsprechende Formular auf der Website ausfüllt.
    2. Vermittlung bei der Vertragsverhandlung mit einem Kandidaten. Es ist nicht die Aufgabe der Beisteuernden Verträge mit arbeitssuchenden Bewerbern auszuhandeln. Er ist nicht befugt, im Namen und/oder auf Rechnung von TieTalent Geschäfte abzuschliessen und ist in keiner Weise berechtigt, TieTalent gegenüber Dritten, auch nicht gegenüber dem Arbeitgeber, zu verpflichten.
    3. Wahl des Geschäftsmodells von TieTalent. Der Beisteuernde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Teilnahme am Empfehlungsprogramm TieTalent in keiner Weise in der Wahl und Gestaltung seines Geschäftsmodells einschränkt. Dies gilt auch für die Vermittlung zwischen Kandidaten und Arbeitgebern auf der Plattform, über deren Beendigung TieTalent nach eigenem Ermessen entscheiden kann.
    4. Exklusivität. Der Beisteuernde geniesst keine Exklusivität. TieTalent behält sich dabei das Recht vor, jederzeit bestimmte Personen, Tätigkeiten oder Gebiete vom Empfehlungsprogramm auszuschliessen. TieTalent erstellt zu gegebener Zeit eine Liste der vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossenen Personen, Gebiete oder Tätigkeitsbereiche, d. h. der Personen, Gebiete oder Tätigkeitsbereiche, für die der Beisteuernde keine Vergütung von TieTalent erhält, auch wenn er gemäss den vorliegenden Bedingungen dazu berechtigt wäre.
    5. Tätigkeitsbereiche. Auf den das Empfehlungsprogramm betreffenden Seiten der Website benennt TieTalent die Tätigkeitsbereiche der Kandidaten, für die eine Vergütung erfolgen kann. TieTalent fungiert nur in bestimmten Tätigkeitsbereichen als Personalvermittler. Es sei darauf hingewiesen, dass die Vermittlung eines Kandidaten durch den Beisteuernden in einem Tätigkeitsbereich, der als nicht vergütungsberechtigt aufgeführt ist, oder eines Kandidaten, der nicht in den genannten Bereichen tätig ist, keinen Anspruch auf eine Vergütung begründet.
  4. Vergütungen und Aufwendungen

    1. Keine feste Vergütung. Der Beisteuernde hat keinen Anspruch auf eine feste Vergütung.

    2. Vergütung im Erfolgsfall – Grundprinzip. Eine Vergütung steht dem Beisteuernden dann zu, wenn der Kandidat bei der Registrierung den entsprechenden Link verwendet, der nach Ausfüllen des Empfehlungsformulars durch den Beisteuernden generiert wird. Wenn der Kandidat zum Zeitpunkt der Vermittlung durch den Beisteuernden bereits auf der Plattform registriert war oder mit TieTalent in Kontakt stand, oder wenn der Kandidat sich gegen eine Beziehung mit TieTalent entscheidet, fällt keine Vergütung an. Die Verwendung des generierten Links durch den Kandidaten bei seiner Registrierung auf der Plattform stellt den einzigen und unwiderlegbaren Beweis für die Vermittlung des betreffenden Nutzers an TieTalent dar. Wird der Link vom Kandidaten bei seiner Registrierung auf der Plattform nicht genutzt, steht dem Beisteuernden keine Vergütung zu.

    3. Vergütung im Erfolgsfall – Höhe. Bei Abschluss des ersten Arbeitsvertrags zwischen dem eingeworbenen Kandidaten und einem auf der Plattform registrierten Unternehmen erhält der Beisteuernde einen festen Betrag, der auf den das Empfehlungsprogramm betreffenden Seiten der Website ausgewiesen ist.

      Klarstellend sei betont: der Beisteuernde nimmt zur Kenntnis, dass nicht die alleinige Registrierung des eingeworbenen Kandidaten auf der Plattform, sondern erst der Abschluss des ersten Arbeitsvertrags zwischen dem besagten eingeworbenen Kandidaten und einem auf der Plattform registrierten Unternehmen zur Auszahlung einer Vergütung berechtigt. Ferner gilt, dass die Provision nur einmal pro eingeworbenen Kandidaten und zwar bei Abschluss seines ersten Arbeitsvertrags über die Plattform (unabhängig von der Dauer des ersten Arbeitsvertrags) fällig und zahlbar ist.

    4. Vergütung im Erfolgsfall – Abwicklung. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen einem eingeworbenen Kandidaten und einem auf der Plattform registrierten Unternehmen, der zur Auszahlung einer Vergütung berechtigt, wird von TieTalent eine Abrechnung erstellt und per E-Mail (oder auf eine andere, von TieTalent als geeignet erachtete Weise) an den Beisteuernden versandt. Die Abrechnung steht dem Beisteuernden für einen angemessenen Zeitraum nach Abschluss des ersten vergütungsberechtigten Arbeitsvertrags des eingeworbenen Kandidaten zur Einsicht zur Verfügung. Die Abrechnung (die Abrechnung) enthält insbesondere Angaben zu dem/den eingeworbenen Kandidaten, der/die seinen/ihren ersten Arbeitsvertrag über die Plattform abgeschlossen hat/haben, und zur Vergütung des Beisteuernden. Der Beisteuernde hat 3 (drei) Tage Zeit, die Abrechnung schriftlich zu beanstanden; andernfalls gilt sie als akzeptiert, woraufhin TieTalent schnellstmöglich die Auszahlung der Vergütung an den Beisteuernden gemäss dessen Angaben (einschliesslich Bankverbindung) vornimmt. Im Falle einer Beanstandung muss der Beitragende die Gründe für seine Beanstandung des Kontos detailliert angeben. Daraufhin treten die Parteien schnellstmöglich zusammen, um eine gütliche Beilegung ihres Konflikts anzustreben. Kommt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der schriftlichen Beanstandung bei TieTalent keine Einigung zustande, so gilt Punkt 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    5. Steuern. Alle in der Abrechnung genannten Beträge verstehen sich zzgl. Steuern (sofern diese anfallen), welche ggf. zusätzlich erhoben werden. Der Beisteuernde ist allein für die Zahlung von Steuern, Abgaben oder ähnlichen Beiträgen aufgrund von im Rahmen dieser Bedingungen an ihn ergangenen Zahlungen verantwortlich.

Wir verwenden Cookies, um Ihr Benutzererlebnis zu verbessern. Mehr erfahren