Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
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50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für die Finanzverwaltung NRW in den Erhebungsstellen

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Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025

50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d)

Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter:

Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen

im Fachbereich der "Erhebungsstellen“

Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.


Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen.

Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:

  • Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden
  • Bearbeitung von Zahlungseingängen
  • besonderen Auszahlungsvorgängen
  • Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen
  • Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen

Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.


  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als
    • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren,
    • Steuerfachangestellte/r (m/w/d),
    • Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d),
    • Bankkaufleute (m/w/d)
  • einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren
  • möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete
  • Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise
  • Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • schnelle Auffassungsgabe
  • gute Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team
  • umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit
  • Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder)
  • fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt
  • familienorientierte, flexible Arbeitszeit
  • Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)

Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.


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